Junge Fahrer - erwachsene Begleiter
Mangelnde Erfahrung ist das Kernproblem von jungen Führerscheinbesitzern. Ihr eigenes Können überschätzen sie oft – kritische Situationen unterschätzen sie. Deshalb ist das Risiko eines Autounfalls für diese jungen Frauen und Männer wesentlich höher. Die traurige Bilanz: Fast jeder vierte aller Verkehrstoten in Bayern ist zwischen 18 und 24 Jahren alt.
Um die Sicherheit der jungen Fahrer und ihrer Beifahrer zu erhöhen, sollen sie mehr Erfahrungen sammeln. Bayern startet deshalb ab 01.09.2005 den Modellversuch "Begleitetes Fahren mit 17", der in anderen europäischen Ländern bereits erfolgreich war. Ab dem 1. September 2005 können die Jugendlichen sich anmelden und ihre Ausbildung beginnen.
ACHTUNG: Bei der Antragstellung müssen Kopien der Personalausweise der Begleitpersonen vorgelegt werden!
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Führerschein mit 17
Die Fahrberechtigung mit 17 Jahren ist an bestimmte Auflagen gebunden:
- Bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahrerinnen und Fahrer nur gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson fahren
- Diese erwachsene Begleitperson muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Es ist auch möglich, mehrere erwachsene Begleiter einzutragen.
- Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
- Die erfahrenen Erwachsenen müssen mindestens fünf Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen.
- Die Begleiter dürfen nur maximal drei Punkte im Verkehrszentralregister vorweisen.
- Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig. Die Jugendlichen dürfen im Ausland noch nicht selber fahren.
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Fahranfängerinnen und Fahranfänger
Sie haben die große Chance, ein Jahr früher als viele Ihrer Altersgenossen Auto fahren zu dürfen. Gehen Sie verantwortungsvoll damit um:
- Sie dürfen bis zu ihrem 18. Geburtstag nie ohne Ihre erwachsene Begleitung fahren
- Fahren Sie nur, wenn Sie körperlich fit sind, niemals unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder wenn Sie übermüdet sind
- Gurten Sie sich immer an
- Fahren Sie defensiv und vorausschauend
- Denken Sie daran, dass Sie Ihre Fahrweise an das Wetter anpassen – Regen, Eis und Schnee, aber auch blendendes Sonnenlicht kann gefährlich sein
- Berechnen Sie die Bremswege eher großzügig, dann sind Sie auf der sicheren Seite
- Nehmen Sie Ihre Prüfungsbescheinigung und Ihren Ausweis immer mit, wenn Sie Auto fahren
- Halten Sie sich unbedingt an die Auflagen, da sonst ein Bußgeld fällig wird oder Ihnen sogar die gesamte Fahrerlaubnis entzogen werden kann
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Die Beifahrerin oder der Beifahrer
Als erwachsene Begleitperson haben Sie große Verantwortung. Tragen Sie dazu bei, dass unsere Straßen sicherer werden. Unterstützen Sie die anvertrauten Jungendlichen dabei, sich umsichtig und verantwortungsvoll im Straßenverkehr zu bewegen:
- Nehmen Sie sich Zeit für Ihre Aufgabe, seien Sie aufmerksam während der Fahrt
- Vermitteln Sie Ruhe und Sicherheit
- Achten Sie darauf, dass die junge Fahrerin bzw. der junge Fahrer körperlich fit ist
- Begleiten Sie nicht, wenn Sie sich selber unwohl oder krank fühlen
- Beraten Sie die Fahrerin bzw. den Fahrer vor und während der Fahrt, wenn dies gefahrlos möglich ist
- Greifen Sie aber nicht selber in die Fahrtätigkeit ein – Sie sind kein "Hilfsfahrlehrer"
- Verhindern Sie, dass die jungen Fahrer andere gefährden (z. B. durch zu hohe Geschwindigkeit, zu dichtes Auffahren, gefährliche Überholmanöver, Rotlichtverstöße)
- Nehmen Sie stets Ihren Führerschein mit
- Wenn Sie die Halterin oder der Halter des Fahrzeugs sind, teilen Sie Ihrer Kraftfahrzeugversicherung mit, dass das Fahrzeug für diesen Modellversuch benutzt wird
- Sowohl den Fahranfängerinnen und Fahranfängern, als auch ihren Begleitpersonen empfehlen wir einen Vorbereitungskurs
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Fahrplan zum Führerschein
Ablauf |
Voraussetzungen/Auflagen |
Ab 16 1/2 Jahren: Führerscheinausbildung in der Fahrschule |
Führerscheinausbildung zur Klasse B bzw. BE (enthalten: Führerscheinklassen L, M und S) wie bisher, nur ein Jahr früher
Voraussetzungen für den Führerscheinbewerber:
- keine Bedenken, die gegen die Fahreignung sprechen
Begleitperson:
- eine oder mehrere bei Antragsstellung namentlich benannte Person(en)
- das 30. Lebensjahr vollendet
- mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B
- nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg |
Führerscheinprüfung |
Als Vorbereitung für die Teilnahme am Modellversuch empfehlen wir den Fahranfängern und deren Begleitperson(en) die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs, den die Landesverkehrswacht oder auch bestimmte Fahrschulen anbieten |
Mit Vollendung des 17. Lebensjahres:
Fahrerlaubnis mit der Auflage der Begleitung |
Aushändigung einer Prüfungsbescheinigung |
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres:
Fahren mit Begleitung, Sammeln von Fahrpraxis |
- Die jungen Fahrer sind die verantwortlichen Fahrzeugführer
- Sie dürfen nur zusammen mit einer Begleitperson fahren
- Die Fahrberechtigung besteht nur für Deutschland
- Die Begleitpersonen stehen als Ansprechpartner zur Verfügung |
Mit Vollendung des
18. Lebensjahres:
Unbeschränkte Fahrerlaubnis wird erteilt |
Der EU-Kartenführerschein wird ausgehändigt |
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